Einblasdämmung ist eine Methode zur nachträglichen Wärmedämmung von Gebäuden, bei der Dämmmaterial in Hohlräume eingeblasen wird. Sie eignet sich besonders für die Dämmung von Außenwänden (z. B. zweischaliges Mauerwerk), Dachböden, Zwischendecken und Holzrahmenkonstruktionen.
Der Hauptgrund für eine Einblasdämmung ist die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Durch die Dämmung werden Wärmeverluste reduziert, was Heizkosten spart und den Wohnkomfort erhöht. Zudem trägt sie zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei und steigert den Wert einer Immobilie.
Vorbereitung: Zunächst wird geprüft, ob sich das Gebäude für eine Einblasdämmung eignet.
Bohrungen: Je nach Bauweise werden kleine Löcher in die Fassade, Dachflächen oder Decken gebohrt.
Einblasen des Dämmstoffs: Über spezielle Maschinen wird das Dämmmaterial, z. B. Zellulose, Mineralwolle oder Perlite, in die Hohlräume eingeblasen.
Verschließen der Bohrlöcher: Abschließend werden die Öffnungen fachgerecht verschlossen.
Energieeinsparung: Reduziert Heizkosten durch bessere Wärmedämmung
Der U-Wert der Hohlwand verbessert sich von 1,5-1,9W/mK auf 0,38-0,48 W/mK
Bei 3000 Liter Heizöl pro Jahr werden nach der Dämmung ca. 1100 Liter Eingespart.
Schnelle und kosteneffiziente Nachrüstung: Kein aufwendiges Entfernen von Wänden oder Dächern nötig
Kein großer baulicher Eingriff: Die Maßnahme kann oft innerhalb eines Tages durchgeführt werden
Umweltfreundlich: Viele Einblasdämmstoffe sind nachhaltig und recycelbar
Verbesserter Wohnkomfort: Reduziert Zugluft und Temperaturschwankungen im Gebäude
Diese Methode ist eine effektive Lösung für Gebäude, die ohne aufwendige Sanierung energetisch optimiert werden sollen. Besonders eignet sich dieses Verfahren für zweischalige Mauerwerke, Holzrahmenbauweise oder Dachbodendämmungen.
Die energetische Sanierung wird vom Staat großzügig bezuschusst. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle pauschal einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Lassen Sie von dem Energieberater Ihres Vertrauens einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, erhöht sich die Förderung um 5 % auf insgesamt 20 %.
• Förderfähige Kosten: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP (sonst 30.000 €)
• Voraussetzung: Erreichen der vorgegebenen Dämmwerte (U-Wert)
• Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen
• Förderung nur bei Ausführung durch Fachunternehmen
Übrigens: Ob sich die staatliche Förderung oder der Steuerbonus für Ihre nachträgliche Dämmung eher lohnt, hängt von den zu investierenden Geldmitteln ab.